Rechtsprechung
AG Straubing, 13.02.2007 - 3 C 28/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- urteile-network.de
Schwacke-Mietpreisspiegel, UE-Tarif, Verzugszinsen / Kreditzinsen Zustellung/Abholung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Straubing, 13.02.2007 - 3 C 28/06
Unter anderem mit Urteil vom 04.07.2006 (NJW 2006, 2693 ff.) hat der Bundesgerichtshof dabei klargestellt, dass es nicht erforderlich ist, dass der bei der Schadensabrechnung nach § 287 ZPO besonders freigestellte Tat Richter für die Prüfung der betriebswirtschaftlichen Rechtfertigung eines Unfallersatztarifes die Kalkulation des konkreten Unternehmens gegebenenfalls nach Beratung durch einen Sachverständigen in jedem Fall nachvollzieht, vielmehr könne sich die Prüfung darauf beschränken, ob.Mit Urteil vom 04.07.2006 (NJW 2006, 2693 ff) weist der Bundesgerichtshof darauf hin, dass es hierbei je nach Lage des Einzelfalles auch erforderlich sein kann, sich anderweitig nach günstigen Tarifen zu erkundigen.
Bei Beurteilung der Erforderlichkeit der Mietwagenkosten kann dabei auch nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. das bereits zitierte Urteil vom 4.7.2006, NJW 2006, 2693 ff.) auf das gewichtete Mittel bzw. den sogenannten Modus abgestellt werden, also auf denjenigen Wert, der bei den jeweiligen Befragungen von den befragten Unternehmen am häufigsten genannt wurde.